Die Kastrationspflicht wird auch für Katzen in bäuerlicher Haltung ausgeweitet.
In der Vergangenheit kam es oft zu Missverständnissen. Bisher war geregelt, dass sich jedes Tier, welches sich auch draußen aufhält, kastriert werden muss. Bei dieser Regelung gab es aber einige Ausnahmen:
1. Reine Wohnungskatzen
2. Katzen, die zur Zucht verwendet werden, und
3. Katzen in bäuerlicher Haltung
Diese Regelung hat das Gesundheitsministerium jetzt überarbeitet, denn das nicht zu unterschätzende Streunerkatzenproblem resultiert hauptsächlich aus der unkontrollierten Vermehrung von Katzen in bäuerlicher Haltung. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind künftig nur noch Wohnungskatzen und Zuchtkatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen.
„Mit dieser Klärung tragen wir dazu bei, unnötiges Tierleid zu verhindern. Zahlreiche Katzenjunge landen in einem Tierheim oder werden schlimmstenfalls sogar getötet, weil sich freilaufende Katzen unkontrolliert paaren und die Besitzerinnen und Besitzer dann nicht wissen, was sie mit den Jungtieren machen sollen. Mit der Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen wollen wir solche Fälle künftig verhindern“, betont die Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.
TIERplus begrüßt diese Initiative! +